Baugutachter Tönisvorst

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Harald Johann Küsters Tönisvorst

Harald Johann Küsters

Bausachverständiger und Baugutachter

Grenzstraße 11
47918 Tönisvorst
Tel: 02151 387 33 90
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Qualifikation

  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Tönisvorst steht Ihnen Herr Harald Johann Küsters als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Harald Johann Küsters kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Tönisvorst, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Tönisvorst kommen bzw. sich nicht in Tönisvorst auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Tönisvorst - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt Tönisvorst liegt am Niederrhein im Westen des Landes NRW und ist eine mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf. Sie besteht ursprünglich eigenständigen Hauptort St. Tönis und Vorst- wobei Letzterer flächenmäßig den größten Stadtteil darstellt, aber weniger als ein Viertel Einwohner beherbergt. Die Stadt besteht in ihren heutigen Grenzen seit 1970, als im Rahmen der kommunalen Neugliederung die Vereinigung die Vereinigung der vier heutigen Stadtteile aus den vorher zum Kreis Kempen-Krefeld zählenden Einzelgemeinden zur Gemeinde Tönisvorst beschlossen wurde, die 1979 die Stadtrechte erhielt.

Stadtverwaltung:

Bahnstr. 15

Telefon: 021519990

Bürgermeister: Thomas Großen

Einwohner 29306à 662 je km²

Bundesland: NRW

Regierungsbezirk: Düsseldorf

Kreis: Viersen

KFZ-Kennzeichen: VIE, KK

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